Frauen. Raus aus der Gewalt.
Tel. 0511.664477

Häufig gestellte Fragen

Können behinderte Frauen oder Kinder im Frauenhaus wohnen?

Ja.
Frauen mit Behinderungen erleben oftmals Gewalt und das Frauenhaus soll ihnen Schutz und Unterstützung bieten. 
Das Frauenhaus Hannover hat einige rollstuhlgerechte Plätze. 
Gehörlose Frauen und/ oder blinde Frauen sind ebenso willkommen. 
Der Schutz des Frauenhauses gilt auch für Frauen mit einer seelischen oder mit einer Lernbehinderung. Und selbstverständlich auch für Frauen, deren Kind eine Behinderung hat. 
Das Frauenhaus Hannover steht allen Frauen offen und wir möchten, dass jede Frau Hilfe bekommen kann.

Wo ist das Frauenhaus?

Das Frauenhaus verfügt über eine Schutzadresse. Das bedeutet, dass sie nicht öffentlich bekannt gegeben und immer diskret behandelt wird. Da alle Bewohnerinnen und Kinder Betroffene von Gewalt sind, wird die Hausanschrift geschützt gehalten.
Sie sind trotzdem total neugierig? Es wäre total praktisch zu wissen wo das Haus ist? Sie denken, Sie könnten es sicher herausbekommen?
Ja. Wahrscheinlich. Aber warum?
Alle Unterstützerinnen und Helfer, alle Freundinnen und Bekannten akzeptieren die Schutzadresse, suchen nicht danach und helfen die Hausanschrift geschützt zu halten. Warum? Weil es keiner Bewohnerin und keinem Kind hilft, wenn Sie es wissen.

Wer wohnt im Frauenhaus?

Alle Bewohnerinnen des Frauenhauses sind Betroffene von Gewalt. Sie sind geflohen und haben sich (und ihre Kinder) in Sicherheit gebracht. Sie sind durch die erlebte Gewalt, durch Bedrohungen und Verfolgung in eine existenzielle Notsituation geraten.
Die Frauen im Frauenhaus sind starke Frauen, die aus dem Kreislauf von Gewalt, Erniedrigung, Abhängigkeit, Ausbeutung ausgestiegen sind. Frauen im Frauenhaus nehmen ihr Leben und ihre Sicherheit, ihre Zukunft in die eigene Hand. Mit der Flucht ins Frauenhaus wagen sie einen mutigen Schritt ins Unbekannte, ins Neue. Sie gehen einen oftmals schwierigen und unbequemen Weg.
Frauen im Frauenhaus kommen aus allen Altersklassen (ab 18 Jahre), mit ganz verschiedenen Berufen, Ausbildungen, Schulbildungen, sie kommen aus verschiedenen Ländern, manche haben Handicaps, sie gehören allen sozialen Schichten an, sie vertrauen auf ganz verschiedene Religionen oder auf keine, sie sprechen unterschiedliche Sprachen, sie haben viele Träume und sind auf dem Weg in eine gewaltfreie Zukunft.

Ist es im Frauenhaus wie in einem Heim?

Jede Frau bleibt für sich selbst (und ggf. für ihre Kinder) verantwortlich. Das betrifft die gesamte Verantwortung für ihr eigenes Leben. 
Durch die Mitarbeiterinnen wird jede Bewohnerin beraten, besonders im Schwerpunkt der Bewältigung der Gewalterfahrungen. Hinzu kommt Unterstützung bei der fianziellen Absicherung, bei der Wohnungssuche, der aufenthaltsrechtlichen Absicherung, bei Sorgerechtsfragen usw. Die Entscheidungen trifft jede Bewohnerin selbst. 
Da im Frauenhaus viele Frauen zusammen leben (müssen) die sich einander nicht ausgesucht haben, erhalten die Bewohnerinnen Unterstützung in den Bereichen, die dieses Zusammenleben betreffen. Jede Bewohnerin übernimmt nach kurzer Zeit auch verantwortungsvolle Aufgaben für das Haus und beteiligt sich an der Organisation des Alltages.

Wie genau wohnen die Frauen und Kinder im Frauenhaus?

Das Autonome Frauenhaus Hannover verfügt über bis zu 36 Plätze für Frauen und Kinder. Sie verteilen sich nach Bedarf auf vier Wohnungen, von denen eine rollstuhlgerecht ist.

Die Zimmer sind verschieden groß. Jede Wohnung hat eine voll ausgestattete Gemeinschaftsküche und ein Bad mit Dusche und Toilette. Waschmaschinen, ein Münztelefon und ein großer Garten stehen zur Verfügung. Gemeinschaftsräume und Spielräume für die Kinder können außerhalb der Bürozeiten mitgenutzt werden. Mindestens zweimal pro Monat finden Gruppenversammlungen statt an denen alle Frauen teilnehmen müssen. Alkohol- und Drogenkonsum ist nicht gestattet, Rauchen nur im Garten erlaubt.

Dürfen die Frauen und Kinder auch raus gehen?

Selbstverständlich. Frauenhausbewohnerinnen sind nicht eingesperrt. Möglicherweise ist jedoch die Bewegungsfreiheit vorübergehend eingeschränkt, bis klar ist, ob die Sicherheit gewährleistet ist.
Wie lange können Frauen im Frauenhaus bleiben?
Seitens des Frauenhauses gibt es keine Vorgaben über Mindest- oder Höchstaufenthaltszeiten. Die Dauer des Aufenthaltes orientiert sich daran, ob die betreffende Frau sicher ist und wie lange sie den Schutz und die Unterstützung des Hauses benötigt, bzw. in Anspruch nehmen möchte. Das Frauenhaus ist immer nur ein vorübergehender Aufenthaltsort - aber das Frauenhaus ist auch ein Ort der Erholung und Rehabilitation zur Stärkung und zum aufbau eines oftmals komplett neuen Lebens. Jede Frau ist individuell und auch ihre Lebenssituation, darum wird unterschiedlich lange Zeit dafür benötigt. Darüberhinaus hängt die Dauer des Frauenhausaufenthaltes auch immer von der Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum ab.

Was ist verboten im Frauenhaus?

Jede Art von Gewalt ist verboten, genauso wie jede andere Art von Übergriffen. Rassistisches und diskriminierendes Verhalten wird nicht geduldet. Besuch im Frauenhaus ist leider nicht erlaubt. Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist nicht erlaubt. Haustiere dürfen nicht gehalten werden.

Können Frauen, die im Asylverfahren sind / die Flüchtlinge sind im Frauenhaus wohnen?

Ja.
Die Aufnahme einer Frau im Frauenhaus ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wenn eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft oder in ihrer Wohnung von Gewalt betroffen ist kann sie aufgenommen werden.

Frauen, die körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt erleben können und dürfen Zuflucht im Frauenhaus finden - gleichgültig welchen Aufenthaltsstatus sie haben - Schutz hat Vorrang!

Ab April 2016 bieten wir an einigen Terminen offene Beratung für Flüchtlingsfrauen an. Mittwochs zwischen 15 und 17 Uhr ist eine Mitarbeiterin des Frauenhauses in der Frauenberatungsstelle "Frauentreffpunkt", Jakobistr. 2 in Hannover, Nähe Lister Platz, bitte kommen Sie bis spätestens 16.30 Uhr, gerne auch mit Unterstützung.

Wer arbeitet im Frauenhaus?

Das Mitarbeiterinnenteam besteht ausschließlich aus Frauen. Sie arbeiten als Gruppe zusammen, ohne Chefin - organisieren den Alltag und verwalten das Projekt.

Die Mitarbeiterinnen sind unterschiedlichen Alters, sie kommen aus verschiedenen kulturellen Zusammenhängen und haben auch unterschiedliche Mutter- und Zweitsprachen.

Frauenhausmitarbeiterinnen haben unterschiedliche Qualifikationen als Sozialpädagoginnen / Sozialarbeiterinnen und bilden sich im Bereich "Gewalt gegen Frauen"  kontinuierlich fort.

Wo können Männer Hilfe bekommen?

Männer die spüren, dass sie in Gefahr sind gewalttätig zu werden,
Männer die bemerken, dass sie schon verbal oder auch nur in Gedanken Gewalt ausüben,
Männer, die bereits gewaltätig geworden sind und es nicht mehr sein wollen
... können ebenfalls in Beratungsstellen Hilfe finden:


mannigfaltig e.V. – Institut für Jungen- und Männerarbeit
Lavesstraße 3
30159 Hannover
Telefon  0511 / 458 21 62
Fax  0511 / 458 21 63
www.mannigfaltig.de


Männerbüro Hannover e.V.
Ilse-ter-Meer-Weg 7
30449 Hannover
Telefon  0511 / 123 589 0
Fax  0511 / 123 589 20
info@maennerbuero-hannover.de
www.maennerbuero-hannover.de
Was denkt Ihr über die massenhaften Übergriffe gegen Frauen von Männern an Silverster 2015/2015?
Das Frauenhaus Hannover, der Verein und die Mitarbeiterinnen sind 
#ausnahmslos gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Wir haben diese Position unterzeichnet: https://ausnahmslos.org/

Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos
In der Silvesternacht auf 2016 waren in Köln und anderen deutschen Städten viele Frauen sexualisierter Gewalt an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Diese Taten müssen zügig und umfassend aufgeklärt werden. Die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung müssen endlich geschlossen werden.

Wir fordern, dass den Betroffenen jetzt alle Unterstützung und Hilfe zukommt, die sie benötigen. Wir stehen solidarisch mit all denjenigen, die sexualisierte Gewalt und Belästigung erfahren und erfahren haben.

Wer wir sind

Als Feminist_innen1 aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen setzen wir uns seit vielen Jahren für Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und für eine offene und faire Gesellschaft ein, engagieren uns gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt. Dabei haben wir gelernt, wie wichtig es ist, auch gegen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung zu stehen.

Dafür setzen wir uns ein

Der konsequente Einsatz gegen sexualisierte Gewalt jeder Art ist unabdingbar und von höchster Priorität. Es ist für alle schädlich, wenn feministische Anliegen von Populist_innen instrumentalisiert werden, um gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu hetzen, wie das aktuell in der Debatte um die Silvesternacht getan wird.

Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen" sind: die muslimischen, arabischen, Schwarzen oder nordafrikanischen Männer – kurzum, all jene, die rechte Populist_innen als „nicht deutsch“ verstehen. Sie darf auch nicht nur dann Aufmerksamkeit finden, wenn die Opfer (vermeintlich) weißeCis2-Frauen sind. Der Einsatz gegen sexualisierte Gewalt muss jeden Tag ausnahmslos politische Priorität haben, denn sie ist ein fortwährendes Problem, das uns alle betrifft. 2014 ergab eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), dass mehr als die Hälfte aller Frauen bereits sexuell belästigt wurde und ein Drittel sexualisierte und/oder physische Gewalt erlebte. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich mehr als 7.300 angezeigte Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in Deutschland aus3, das sind zwanzig jeden Tag. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

Alle Menschen sollen sich von klein auf, unabhängig von ihrer Ethnie, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion oder Lebensweise, sicher fühlen und vor verbalen und körperlichen Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Ausnahmslos. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft.

Für diese politischen Lösungen setzen wir uns ein:

1. Die Arbeit der Beratungsstellen muss gestärkt und ihr Angebot ausgebaut werden, einschließlich Therapiemöglichkeiten und besserem, schnelleren Zugang zu Therapieplätzen. Auch die Arbeit von Frauenhäusern muss gestärkt und vor allem finanziell ausreichend abgesichert werden. Alle Beratungsstellen und -angebote müssen barrierefrei sein.

2. Die Gesetzeslage muss angepasst werden: Sexuelle Belästigung ist in Deutschland immer noch keine eigenständige Straftat. Und ob eine Vergewaltigung als strafbar gilt, wird zum Beispiel auch daran festgemacht, ob sich die betroffene Person ausreichend zur Wehr setzte.

3. Mehr öffentliche Aufklärungsarbeit hilft, Gewalt zu vermeiden, und signalisiert den Betroffenen, dass sie sich Hilfe holen und mit gesellschaftlicher Unterstützung rechnen können. Wir möchten dafür sensibilisieren, dass die Gefahr, Sexismus und sexualisierte Gewalt zu erleben, im engen sozialen Umfeld besonders groß ist und in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommt.

4. Auch eine geschlechtersensible Pädagogik kann (sexualisierter) Gewalt vorbeugen. Dazu zählt nicht zuletzt die Aufklärung über Geschlechterstereotype und die Bedeutung von Sprache.

5. Polizei und Justiz müssen geschult werden, damit es überhaupt zur Strafverfolgung kommt und in diesen Prozessen sensibel und respektvoll mit Betroffenen umgegangen wird.

Für diese gesellschaftlichen Lösungen setzen wir uns ein:

6. Die Debatte über sexualisierte Gewalt muss offen, kritisch und differenziert geführt werden. Dazu gehört die Analyse, Aufarbeitung und Bekämpfung von soziokulturellen und weltanschaulichen Ursachen von Gewalt. Dringend muss auch über Auswirkungen gesellschaftlicher Stigmatisierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt gesprochen werden.

7. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen ernst genommen werden. Es darf keine Täter_innen-Opfer-Umkehrung, wie in Form von Verhaltensregeln für Betroffene, und keine Verharmlosung geben.

8. Sexismus und Rassismus sind nicht Probleme „der Anderen”: Wir alle sind von struktureller Diskriminierung geprägt und müssen erlernte Vorurteile erst einmal reflektieren, um sie abzulegen. 9. Wer Zeug_in von sexualisierter Gewalt und Sexismus wird, sollte nicht wegschauen, sondern eingreifen – von Hilfe und Beistand bei sexualisierten Übergriffen bis zum Einspruch gegen sexistische Sprüche, „Witze“ oder Werbung.

Für diese medialen Ansätze setzen wir uns ein:

10. Die mediale Berichterstattung über sexualisierte Gewalt darf die Opfer nicht verhöhnen und die Taten nicht verschleiern. Täter sollten nicht als „Sex-Gangster” oder „Sex-Mob” beschrieben – da sexualisierte Gewalt nichts mit Sex zu tun hat – und häusliche Gewalt nicht als „Familien-” oder „Beziehungsdrama” verharmlost werden.

11. Sexismus und andere Diskriminierungsformen müssen als Nährboden für sexualisierte Gewalt verstanden und als reale und bestehende Probleme anerkannt werden. Es muss ernst genommen werden, wie die mediale Darstellung u.a. weiblicher Körper als Lustobjekte mit sexualisierter Gewalt verknüpft ist. Sexismus darf weder im Alltag noch in der Werbung und in den Medien Platz haben.

12. Das Problem des Sexismus und der sexualisierten Gewalt darf nicht „islamisiert“ und damit pauschal einer Religion und ihren – häufig vermeintlichen – Angehörigen zugeschrieben werden. Damit werden mindestens 5 Millionen Menschen in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Redaktionen sollen reißerische und stigmatisierende Deutungen vermeiden, denn diese ziehen konkrete negative Folgen für Mitglieder unserer Gesellschaft nach sich.

13. Die Bildsprache ist frei von rassistischen und sexistischen Klischees zu halten. Bilder wirken unterbewusst und können selbst eine differenzierte Berichterstattung torpedieren.

14. Redaktionen müssen vielfältiger werden. Nach wie vor sind nur ein Bruchteil der Journalist_innen in Deutschland nicht-deutscher Herkunft und Berufswege stehen vor allem Menschen mit formal hoher Bildung offen. Männlich, heterosexuell und weiß dominierte Chefredaktionen tragen dazu bei, dass Themen, die andere Geschlechter, Ethnien und Minderheiten betreffen, nicht mit ausreichend Raum und Kompetenz behandelt werden.

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1) Das sogenannte Gender Gap, signalisiert durch den Unterstrich, bietet Platz für Menschen, die sich außerhalb der binären Geschlechterkategorien Mann-Frau einordnen.

2) Mit der Vorsilbe Cis werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht identifizieren.

3) Bundesministerium des Inneren: Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S. 4.

https://ausnahmslos.org/


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